Der Kanton Thurgau in der Schweiz hat eine neue Möglichkeit gefunden, bei den regelmäßigen Überprüfungen des Wagens für mehr Flexibilität zu sorgen. Werden bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, deren Behebung erforderlich ist, damit das Fahrzeug auch künftig am Straßenverkehr teilnehmen kann, so müssen die Autofahrer für eine weitere Nachuntersuchung nicht mehr zum Straßenverkehrsamt fahren.
Sie erhalten dort bei der ersten Untersuchung eine Liste mit Garagen, in denen Werkstätten untergebracht sind. Diese vom Straßenverkehrsamt zugelassenen und anerkannten Garagen können die beseitigten Mängel, sowie den Gesamtzustand des Fahrzeugs in einer Nachkontrolle untersuchen. Die Ergebnisse teilen sie wiederum dem Straßenverkehrsamt mit.
Durch die Zusammenarbeit mit den Werkstätten in den Garagen erhofft man sich, den Autofahrern mehr Flexibilität geben zu können. Auch wird bereits darüber diskutiert, diese Möglichkeit ebenfalls für Motorräder und Co. zu bieten. Wie sich die Entscheidung allerdings entwickeln wird, steht heute noch in den Sternen. Durch die erhöhte Flexibilität soll den Kunden mehr Freiraum gegeben werden, um so an deren Gewissen appellieren zu können. Schließlich seien einwandfreie Autos ein absolutes Muss für die Verkehrssicherheit.
Die Garagen gibt es bereits in vielen Regionen und durch die Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt kann zudem von einer hohen Seriosität und fachlichen Kompetenz der Werkstätten ausgegangen werden. Es stehen den Thurgauer Bürgerinnen und Bürgern somit mehr Möglichkeiten zur Verfügung, die Überprüfung ihrer Wagen individuell zu bestimmen und letztlich mitunter auch Kosten einsparen zu können. Zusätzlich erübrigt sich der oft lange Weg zum Straßenverkehrsamt, was vielen Bürgern eine Entlastung bedeuten dürfte.
