Ein Carport oder eine Garage ist der Wunsch vieler Eigenheimbesitzer. Denn mit diesen wird es möglich, das eigene Auto nicht nur vor Wind und Wetter, sondern gleichzeitig vor Dieben zu schützen. Wenngleich ein 100-prozentiger Schutz natürlich nie gewährleistet werden kann. Doch da es sich bei einer Garage oder einem Carport um ein Gebäude handelt, setzen viele Bauherren auf die Hilfe eines Bauplaners. Dessen Aufgabe ist es dann, den Carport oder die Garage richtig einzumessen, so dass alle notwendigen Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden.
Doch was ist, wenn der Bauplaner in seiner Arbeit einen Fehler macht und falsche Berechnungen zugrunde legt? Die Folge davon ist dann oft, dass die Garage oder der Carport unerlaubterweise ins benachbarte Grundstück hinein ragen. In diesen Fällen hat der Bauherr das Nachsehen. Denn ihm bleiben lediglich zwei Möglichkeiten:
Er kann die Garage oder den Carport abreißen und korrekt neu aufbauen oder er muss sich mit dem Nachbarn dahingehend einigen, dass ihm ein finanzieller Ausgleich gezahlt wird. Grundsätzlich muss der Nachbar jedoch einen solchen Ausgleich nicht annehmen. Das Hineinragen fremder Bauten in das eigene Grundstück muss von niemandem geduldet werden.
Allerdings kann der Bauherr vom Architekten, dem Bauplaner oder der Baufirma Schadenersatz verlangen. Denn diese haben ihre Arbeit nicht korrekt durchgeführt, was sie schadenersatzpflichtig macht. Der Verband Privater Bauherren weist in diesen Tagen besonders auf solche Fälle hin, zumal sie sich zu häufen scheinen. Außerdem müssen Bauherren sich nicht mehr alleine mit den finanziellen Folgen befassen, die diese Fehleinschätzungen von Fachleuten mit sich bringen.
